Satzung

Deutsche Emphysemgruppe e. V.

Schulstr. 9
29358 Eicklingen
Telefon: 0 51 44 – 49 33 10 4
Bankverbindung:
IBAN: DE28 2415 1235 0027 3080 30
Sparkasse Rotenburg-Bremervörde
www.deutscheemphysemgruppe.de

S A T Z U N G

  • 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

[1] Der Verein führt den Namen “Deutsche Emphysemgruppe” kurz „DEG“

Er ist am 03.03.2008 (letzte Eintragung Satzung vom 01.03.1998) beim Registergericht Braunschweig unter der Registernummer  VR 4067 eingetragen worden.

[2] Der Verein hat seinen Sitz in Braunschweig.

[3] Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

[4] Der Verein ist weltanschaulich und konfessionell nicht gebunden.

  • 2 Zweck des Vereins

[1] Der Verein fördert das Verständnis für die Erkrankung Lungenemphysem sowie weiterer Lungenerkrankungen  in der Öffentlichkeit, um auf diese Weise Forschungs- und Behandlungsmethoden günstig zu beeinflussen.

[2] Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

[3]  Der Verein will helfen, dass Patienten mit Lungenerkrankungen  ein selbstbestimmtes Leben führen können, indem er

  1. a) Informationsmaterial zur Aufklärung von Patienten mit dieser Erkrankung zur Verfügung stellt,
  2. b) den Aufbau von Selbsthilfegruppen unterstützt,
  3. c) sich um die praktische Verwirklichung medizinisch wünschenswerter Maßnahmen seiner lungenerkrankter Mitglieder bemüht,
  4. d) Fortbildungsveranstaltungen mit an Lungenerkrankungen leidenden Patienten durchführt.
  • 3 Mittel des Vereins

[1] Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

[2] Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

[3] Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

[4] Den Vorstands- und Beiratsmitgliedern stehen im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit folgender Aufwendungsersatz zu:
Reisekosten: Angelehnt an das Bundesreisekostengesetz
Telefongebühren für: Beratungsgespräche, Organisation von Arbeitstreffen, Vorbereitung von Informationsveranstaltungen und Informationsaustausch.

  • 4 Mitgliedschaft

[1] Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, weiterhin Fördermitglieder.

[2] Der Aufnahmeantrag muss den Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift und möglichst auch den Beruf des/r Antragstellers/in enthalten.

[3] Über die Annahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem/r Antragsteller/in die Gründe der Ablehnung bekanntzugeben.

[4] Personen, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

[5] Die Ehrenmitglieder haben die Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.

  • 5 Beendigung der Mitgliedschaft

[1] Die Mitgliedschaft endet:

  1. a) durch Tod,
  2. b) durch Austritt aus dem Verein,
  3. c) durch Ausschluss,
  4. d) bei juristischen Personen durch Auflösung.

[2] Der freiwillige Austritt erfolgt durch die schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

[3] Ein Mitglied kann aus dem Verein aus folgenden Gründen ausgeschlossen werden:

  1. a) wegen Verstoßes gegen die Satzung,
  2. b) wegen Schädigung der Interessen des Vereins,
  3. c) wegen Nichtzahlung der Beiträge trotz der Ankündigung des Ausschlusses.

[4] Der Ausschluss  aus dem Verein erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Vor der Beschlussfassung ist dem/der betroffenen Gelegenheit zur Anhörung zu geben.

  • 6 Mitgliedsbeitrag

[1] Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben.

[2] Bei Fördermitgliedern beträgt der Mindestbeitrag mindestens das Doppelte des  Mitgliedsbeitrages

[3] Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

[4] Der Vorstand kann in geeigneten Fällen (soziale Härtefälle oder ähnliches) Beiträge ganz oder teilweise erlassen

[5] Zur Vereinfachung des Beitragseinzuges haben die Mitglieder dem Verein eine Einzugsermächtigung für den Beitragseinzug zu erteilen. Der Beitrag wird vom Verein entsprechend eingezogen.

[6] Der Vorstand stellt Bescheinigungen für Spenden und Vermächtnisse aus.

  • 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. a) die Mitgliederversammlung,
  2. b) der Vorstand,
  3. c) der Beirat.
  • 8 Die Mitgliederversammlung

[1] Der Vorstand beruft alljährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein; diese muss 4 Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich allen Mitgliedern zusammen mit der Tagesordnung angekündigt werden.

[2] Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

[3] Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

[4] Für eine Satzungsänderung ist jedoch eine ¾  Mehrheit der  anwesenden Mitglieder erforderlich.

[5] Jedes Mitglied hat eine Stimme, ausgenommen Fördermitglieder.

[6] Verhinderte  Mitglieder können ihre Stimme einem Mitglied ihres Vertrauens übertragen.

Zur Übertragung des Stimmrechts muss eine schriftliche Bevollmächtigung erteilt werden. Eine Vertretung von maximal drei Mitgliedern ist statthaft (mit der eigenen Stimme maximal 4 Stimmen)

[7] Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann, mit einer Einladungsfrist von 4 Wochen,  jederzeit durch den Vorstand einberufen werden. Eine Einberufung hat auf Verlangen von mindestens 20% der Mitglieder zu erfolgen.

  • 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung
  1. a) Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes,
  2. b) Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes,
  3. c) Vorstandswahlen,
  4. d) Wahl von 2 Kassenprüfern/innen,
  5. e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und gegebenenfalls einer unvermeidlichen Umlage,
  6. f) Satzungsänderung,

( Auflösung des Vereins wird unter §14 geregelt).

  • 10 Der Vorstand/Vorstandsbeirat

[1] Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern:

  1. a) dem/der 1 Vorsitzender/e,
  2. b) dem/der 2. Vorsitzender/e,
  3. c) dem/de r 3. Vorsitzender/e,
  4. d) dem/de r Schriftführer/innen,
  5. e) dem/de r stellvertretenden Schriftführer/in
  6. f) dem/der Kassenwart/in,
  7. g) dem/der stellvertretenden Kassenwart/in

Zur Unterstützung der Vorstandsaufgaben kann der Vorstand/die Mitgliederversammlung Mitglieder in den „Vereinsbeirat“ berufen.

[2] Die gesetzliche Vertretung nach § 26 BGB erfolgt durch  die/den 1. Vorsitzende/r, dem/die 2. Vorsitzende/r und dem/der Kassenwart/in. Je zwei der genannten Personen vertreten den Verein gemeinsam.

[3] Die Mitglieder des Vorstands werden für 3 Jahre gewählt.

[4] Wählbar sind Vereinsmitglieder und Bevollmächtigte juristischer Person, sofern sie Vereinsmitglieder sind.

[5 ] Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, so können die übrigen Mitglieder des Vorstands ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des/r Ausgeschiedenen berufen.

  • 11 Beschlussfassung des Vorstands

[1] Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in den Vorstandssitzungen, die von der/dem 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von der/dem 2. Vorsitzenden, schriftlich, fernmündlich, oder per E-Mail mit einer Frist von 14 Tagen nach Einladungsabsendung einberufen werden. Der Mitteilung von Besprechungspunkten wäre wünschenswert.

[2] Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder, darunter der/die 1. Vorsitzende/r oder die/der 2.Vorsitzende/r, anwesend sind.

[3] Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

[4] Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem, auch per E-Mail, Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.

[5] Über die Sitzungen des Vorstandes wird ein Protokoll abgefasst, das die Beschlüsse festhält. Jedes Vorstands und vom Vorstand berufene Beiratsmitglied erhält eine Kopie des Protokolls.

  • 12 Der Vereinsbeirat

[1] Dem Vereinsbeirat, der beratende Funktion hat, können angehören:

  1. a) Ärzte/innen,
  2. b) Psychologen/innen,
  3. c) Physiotherapeuten/innen,
  4. d) Vertreter/innen der Krankenkassen,
  5. e) Gesundheitspolitiker/innen,
  6. f) Vertreter/innen der medizinischen/medizintechnischen Industrie.

[2] Der Beirat berät den Vorstand in Fragen

  1. a) der Sicherstellung von Fachkompetenz der “Deutschen Emphysemgruppe”,
  2. b) Erörterung akut anfallender medizinischer Probleme,
  3. c) der Förderung und Durchführung von Fortbildung und Beratungsaktivitäten des Vereins.
  • 13 Protokolle

Über jede Mitgliederversammlung, Vorstandssitzung und Sitzung des Beirats ist ein Protokoll zu fertigen, es muss von dem Protokollführer/der Protokollführerin unterschrieben werden.

  • 14 Auflösung des Vereins

[1] Eine Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

[2] Für den  Auflösungsbeschluss ist eine ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

[3] Sollte eine Beschlussfassung nicht gegeben sein, so ist eine zweite außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die auf jeden Fall mit einfacher Mehrheit beschlussfähig ist.

[4] Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der DEG an Alpha1 Deutschland e.V. der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

[5] Beschlüsse über die künftige Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

[6] Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass die DEG aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder ihre Rechtsfähigkeit verliert.

  • 15 Inkrafttreten

Die Neufassung der Satzung tritt nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 11.10.2014 in Kraft. Übertragene Beschlüsse früherer Mitgliederversammlungen behalten ihre Gültigkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vereins ist Braunschweig.

Deutsche Emphysemgruppe e. V. <> Schulstr. 9 <> 29358 Eicklingen

Braunschweig, 06.08.2014